STAR RENT A CAR ® Huércal-Overa

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BEDINGUNGEN DES STAR RENT A CAR ® FAHRZEUG-MIETVERTRAGS

ZUSAMMEN, Vermieter und Mieter, deren Daten, Datum und Uhrzeit im VERTRAG angegeben sind

Am Tag der Überschrift eingeholt, erkennen sie gegenseitig die erforderliche Fähigkeit an, diesen VERTRAG UND DIE LEASINGBEDINGUNGEN des angegebenen Fahrzeugs zu unterzeichnen

EXPONIEREN

• Dass der Vermieter berechtigt ist, das Fahrzeug, dessen Beschreibung in der Anlage zu diesem Vertrag aufgeführt ist, zur Nutzung abzutreten und Interesse daran hat, es zu leasen.

• Dass der Mieter Interesse an der Anmietung des Fahrzeugs hat.

• Dass beide Parteien vereinbart haben, in diesem Dokument einen Mietvertrag für das oben genannte Fahrzeug abzuschließen, der durch die folgenden Klauseln geregelt wird

OBJEKT

• Der Vermieter TAXI HUÉRCAL-OVERA S.L.U., unter dem Handelsnamen Star Rent a Car, vermietet dem Mieter das im Vertrag aufgeführte Fahrzeug, wobei der Mieter die Verantwortung für alle Verantwortlichkeiten übernimmt, die sich aus dem Besitz und der Nutzung des Fahrzeugs ab dem Zeitpunkt der Lieferung bis zur Rückgabe an den Vermieter ergeben .

• Der Mieter bestätigt, dass er das Fahrzeug in einwandfreiem, funktionstüchtigem und sauberem Zustand, mit Karosserie, Polstern, Reifen, Scheinwerfern und Zubehör in gutem Gebrauchszustand sowie den für die Fahrt erforderlichen Unterlagen erhalten hat. Der Mieter muss vor dem Austausch aller Teile des Fahrzeugs, die aus vom Mieter zu vertretenden Gründen beschädigt werden oder verloren gehen, alle dem Vermieter entstandenen Beträge bezahlen, die sich direkt aus der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter ergeben und diesem zuzurechnen sind . .

Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, technische Eigenschaften des Fahrzeugs, die Ausstattung oder das äußere und/oder innere Erscheinungsbild zu verändern. In diesem Fall muss der Mieter die Kosten für die Wiederherstellung des Originalzustands des Fahrzeugs tragen und einen Betrag zahlen als Entschädigung für die Stilllegung des Fahrzeugs. Diese wird auf den Tagesmietpreis für die Tage der Stilllegung festgelegt.

VERANTWORTUNG DES VERMIETERS UND NUTZUNG DES FAHRZEUGS                          

• Der Vermieter erklärt, dass er angemessene Vorkehrungen getroffen hat, um mechanische Ausfälle des gemieteten Fahrzeugs zu vermeiden. Sollte es jedoch zu solchen Ausfällen kommen, übernimmt er keine Verantwortung für etwaige Schäden, die dem Mieter direkt oder indirekt als Folge dieser Ausfälle entstehen können Pannen. Wenn die regelmäßigen Inspektionen des Fahrzeugs im Laufe der Zeit, der Kilometerleistung oder auf Verlangen von Star Rent a Car nicht eingehalten werden, kann das Fahrzeug wegen der Gefahr einer Panne oder eines Bruchs stillgelegt werden, wobei der Mieter dafür verantwortlich ist.

• Alle Kunden und/oder zusätzlich berechtigten Fahrer haften gemeinsam für alle Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag und den darauf anwendbaren Gesetzen.

• Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dass jeder Fahrer im Besitz eines aktuellen und gültigen Führerscheins ist. Die entsprechenden Daten werden sowohl vom Mieter als auch von den vom Mieter mit dem Führen des Fahrzeugs benannten Personen erhoben und es werden Kopien des Führerscheins und des Personalausweises zur Formalisierung des Mietvertrags angefertigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behörden vom Vermieter verlangen, den Fahrer zu identifizieren, der einen Verstoß begangen hat. Falls die Identifizierung des Fahrers nicht möglich ist, ist der Mieter für die Zahlung aller während der Mietzeit verhängten Bußgelder oder Strafen verantwortlich.

• Der Mieter haftet persönlich und gesamtschuldnerisch für die Personen, die das Fahrzeug während der Miete führen.

• Nur die vom Vermieter im Mietvertrag benannte und akzeptierte Person bzw. Personen ist/sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen, sofern sie gemäß der im aktuellen Allgemeinen Tarif angegebenen Fahrzeuggruppe über 21 Jahre alt sind und Eigentümer sind bzw. sind im Besitz eines gültigen Führerscheins seit mindestens zwei Jahren. Als gültiger Führerschein gelten in Spanien nur:

- Die gemäß der geltenden spanischen Gesetzgebung ausgestellten Dokumente.

- Die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß den Gemeinschaftsvorschriften ausgestellten Zertifikate.

- Von anderen Ländern ausgestellte oder internationale Fahrerlaubnisse, die für die Zulassung zum Fahren in Spanien als gültig anerkannt wurden. Die Gültigkeit solcher Genehmigungen hängt jedoch davon ab, dass sie in Kraft sind und dass ihr Inhaber gemäß den spanischen Vorschriften das erforderliche Alter erreicht hat, um die entsprechende spanische Genehmigung zu erhalten.

• Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Vermietung des Fahrzeugs zu verweigern, wenn die vom Mieter mit der Führung des Fahrzeugs beauftragte Person nicht ordnungsgemäß nachweist, dass sie zum Zeitpunkt der Übergabe über einen gültigen Führerschein verfügt .dieses dem Vermieter nach Maßgabe des Vertrages mitzuteilen.

• Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Nichtgebrauch geschlossen zu halten und seine Papiere darin aufzubewahren.

• Wenn eine der Warnleuchten auf dem Armaturenbrett aufleuchtet, die eine Betriebsstörung des Fahrzeugs erkennen, oder wenn äußere Anzeichen für eine Panne oder Fehlfunktion des Fahrzeugs auftreten, muss der Mieter das Fahrzeug so schnell wie möglich anhalten und sich an den Vermieter oder die Straßenpolizei wenden Hilfeleistungsunternehmen, die vom Vermieter vermittelt werden, und nur mit diesem. Belastungen von fremden Konten des Assistance-Unternehmens werden nur in dringenden Fällen und nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters akzeptiert.

• Es liegt in der Verantwortung des Mieters, alle im Navigationssystem des Fahrzeugs gespeicherten Daten (Adressen, Telefonverbindungen usw.) zu löschen. Zur Entfernung ist der Vermieter nicht verpflichtet.

• Die Nutzung des Fahrzeugs ist in der Europäischen Union nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Star Rent a Car gestattet

• Jegliche Schäden jeglicher Art, die dem Vermieter aufgrund einer schwerwiegenden Nichteinhaltung der in diesem Artikel festgelegten Bedingungen und/oder aufgrund einer anderen als der vom Mieter vereinbarten Nutzung entstehen, berechtigen den Vermieter, das Fahrzeug vom Mieter zurückzunehmen und die Zahlung in Rechnung zu stellen und einzuziehen. Hierbei handelt es sich um die Beträge, die sich gemäß dem Verfahren und den Kriterien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.

• Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und den Nutzungsspezifikationen des Fahrzeugtyps zu fahren, wobei er für die Höhe der Bußgelder für etwaige Verstöße gegen die geltende Gesetzgebung verantwortlich ist, die dem Mieter entstehen könnten.

• Sofern nicht ausdrücklich genehmigt, darf das Leasingfahrzeug nur in dem im ANHANG zum Vertrag genehmigten Bereich verkehren.

ES IST AUSDRÜCKLICH VERBOTEN

• Schieben oder schleppen Sie jedes Fahrzeug oder jeden anderen Gegenstand, egal ob er rollt oder nicht.

• Fahren des Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

• Der Transport von Gütern, die gegen das Gesetz oder geltende Rechtsvorschriften verstoßen oder zu illegalen Zwecken erfolgen.

• Das gemietete Fahrzeug als Mittel oder Instrument für die Begehung von Straftaten, Strafverfahren, die gesetzlich verboten oder einfach sanktioniert sind, für die Hilfeleistung für Straftäter oder zum Schutz von Straftätern oder für den Transport von Gegenständen aus Straftaten zu nutzen oder zuzulassen.

• Nehmen Sie Änderungen an der Struktur vor oder montieren Sie einen Dachträger oder Gepäck/Waren auf dem Dach, ändern Sie alle technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, die Schlüssel, die Ausrüstung, die Werkzeuge und/oder das Zubehör des Fahrzeugs sowie nehmen Sie Änderungen an seinem Äußeren vor Aussehen und/oder Inneres

• Den Kilometerzähler manipulieren und/oder entsiegeln und den Star Rent a Car-Vermieter über etwaige Fehler informieren. Der Kilometerstand wird über den Kilometerzähler oder in die Fahrzeuge integrierte Geolokalisierungssysteme gemessen, wenn der Kilometerzähler kaputt ist.

FAHRZEUGZUSTAND

• Der Vermieter liefert und der Mieter erhält das im Vertrag beschriebene Fahrzeug in ordnungsgemäßem Betriebszustand, in einwandfreiem Zustand, in einwandfreiem Zustand, in einwandfreiem Zustand, in einwandfreiem Zustand innen und außen, in einwandfreiem Zustand und einwandfreiem Blech, ohne Mängel, mit Ausnahme der gegebenenfalls bei Erhalt gemachten Bemerkungen Fahrzeug im eigenen Mietvertrag. Sollten am Mietfahrzeug Mängel festgestellt werden, die nicht im Mietvertrag selbst oder in dessen Anlage aufgeführt sind, ist der Mieter verpflichtet, dies vor dem Umzug dem Büro des Vermieters zu melden, in dem der Mietvertrag abgeschlossen und das Fahrzeug übergeben wurde das Fahrzeug von der Vermietungsstation, damit diese Daten in den Mietvertrag übernommen werden, der dem Mieter erneut zugestellt wird. Zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs müssen nicht reparierte Schäden im Mietvertrag mit den entsprechenden Unterschriften von STAR RENT A CAR und dem Mieter ausgewiesen werden.

• Am Ende der Miete, zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs, werden alle am Fahrzeug aufgetretenen neuen geringfügigen Schäden festgestellt, in diesem Fall werden sie ausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommen und genehmigt und unterzeichnet durch STAR RENT A CAR und den Mieter, wenn möglich. Der Mieter wird den neuen Schaden bei Rückgabe des Fahrzeugs durch elektronische Signatur oder durch Unterzeichnung des entsprechenden Zusatzdokuments zum Mietvertrag bestätigen. Neue geringfügige Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

• Der Mieter erhält das im Vertrag beschriebene Fahrzeug mit einer Kopie der vollständigen Fahrzeugpapiere sowie Fahrzeugschlüssel, Werkzeug und Zubehör, insbesondere Warnwesten und Warndreiecke sowie sämtliche Reifen (inkl. Ersatzreifen), die dem Mieter zur Verfügung gestellt werden Der Mieter muss die Übergabe des Fahrzeugs zu Beginn des Mietverhältnisses überprüfen und etwaige Mängel bei der Vermietungsstelle melden. Der Mieter verpflichtet sich, das Zubehör pfleglich zu verwenden und im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem es geliefert wurde. Im Falle einer Nichtrückgabe des Zubehörs am Ende des Mietvertrags muss der Mieter dem Vermieter den Wert des nicht gelieferten Zubehörs zahlen, basierend auf der Gebühr als Entschädigung dafür, die im Dokument „Liste der Zusatzkosten“ aufgeführt ist.

• Im Falle einer Verschlechterung und/oder eines Verlusts eines der Reifen (aus anderen Gründen als normaler Abnutzung, schlechter Montage oder Herstellungsfehler) verpflichtet sich der Mieter, diese unverzüglich und auf eigene Kosten durch andere Reifen mit identischen und gleichen Eigenschaften zu ersetzen Marke und Modell, es sei denn, die Verschlechterung und/oder der Verlust ist auf einen Verkehrsunfall, Diebstahl oder Vandalismus zurückzuführen.

• Dem Mieter ist dies untersagt (es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters vor). Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Punkt informiert Sie STAR RENT A CAR zuverlässig über den entstandenen Schaden, der durch ein amtliches Gutachten ermittelt wird, sowie über die Höhe der Reparatur. Ebenso hat der Mieter das Recht, das von STAR RENT A CAR erstellte Gutachten durch ein anderes offizielles Gutachten zu widerlegen, das beweist, dass der Schaden nicht durch Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Fahrzeugs verursacht wurde.

• Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs oder eines Unfalls ist der Kunde verpflichtet, die Vermietungsstelle unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen und einen Unfallbericht auszufüllen, unabhängig davon, ob er verantwortlich ist oder nicht, mit oder ohne Identifizierung eines Unfallverursachers Dritte Person und muss es innerhalb einer Frist von höchstens 7 Tagen an die Vermietungsstelle senden.

VORZEITIGE LIEFERUNG UND RÜCKGABE

Wenn der Kunde das Fahrzeug vor dem vereinbarten Datum oder der vereinbarten Uhrzeit abholen muss, unterliegt die Abholung in jedem Fall der Verfügbarkeit. Die vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs durch den KUNDEN innerhalb des in der Reservierung und im nachfolgenden Mietvertrag vereinbarten Zeitraums berechtigt den Kunden nicht zur Rückerstattung der im Voraus bezahlten Beträge.

VERMIETUNG – Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe verliert der Mieter das Recht auf die Ermäßigung auf den ursprünglich festgelegten Tarif und zahlt daher den Betrag des entsprechenden Standardtarifs.

SICHER

- Der Mietvertrag beinhaltet eine obligatorische Haftpflichtversicherung, R.C. Komplementäre Rechtsverteidigung und Pannenhilfe, Anspruch auf Schadensersatz und Körperverletzung des Fahrers

- Der Vermieter haftet nicht für die Nichteinhaltung der in dieser Hilfe vorgesehenen Leistungen, die Verantwortung liegt beim Dienstleister.

- Abschluss einer zusätzlichen Schadensversicherung: Der Mieter kann gegen vorherige Zahlung eines Zuschlags zum Mietpreis eine zusätzliche Schadensversicherung abschließen. Diese Deckung umfasst: Schäden am Fahrzeug (Selbstbehalt von 300 bis 600 €), Reparatur oder Austausch von Fenstern (Selbstbehalt von 300 € bis 600 €). 200), Feuer (Selbstbeteiligung 300 bis 600 € je nach Fahrzeugkategorie).

NICHT DURCH DIE VERSICHERUNG ABGEDECKTE RISIKEN:

Fälle, in denen sich die Haftung des Mieters auf den vollen Reparaturbetrag erstreckt:

- Jedes Missgeschick, das durch das Eingehen unnötiger Risiken verursacht wird.

- Einen Unfall herbeiführen oder vortäuschen.

- Unterlassene Vorlage des Polizeiberichts, falls vorhanden.

- Schäden durch unbefugten Fahrer.

- Schäden oder Unfälle, die dadurch verursacht werden, dass die Grenzen des Fahrzeugs gemäß den Spezifikationen der Fahrzeugpapiere (z. B. Anzahl der Passagiere oder maximal zulässige Zuladung) nicht eingehalten werden.

- Schläge auf hochgelegene Teile des Fahrzeugs (z. B. Polster).

- Schläge auf untere Teile des Fahrzeugs. (z. B. Achsen, Differential, Kurbelgehäuse, Getriebe usw.).

- Frontalschläge (Kollision aus beliebiger Distanz).

- Umkippen und/oder Abweichungen von der Straße.

- Feuer, Beschlagnahme oder andere Schäden, die durch das Leerlaufen des Fahrzeugs entstehen.

- Schäden, die durch Fahren unter Einfluss von Drogen, Alkohol, Medikamenten oder Müdigkeit entstehen.

- Schäden, die durch entgegen der Straßenverkehrsordnung verstoßendes oder fahrlässiges Fahren entstehen.

- Schäden, die durch einen Fahrer verursacht wurden, der von Star Rent a Car angefochten wurde oder der nicht im Besitz des entsprechenden Führerscheins war.

- Der Diebstahl des Fahrzeugs, wenn es mit den Schlüsseln darin aufgefunden wird (schwere Fahrlässigkeit).

- Schäden, die durch unangemessenes Verhalten, vorsätzliches Verhalten oder die Begehung eines Vergehens oder Verbrechens verursacht wurden.

- Unsachgemäßes Auftanken von Kraftstoff.

- Diebstahl von Fahrzeuggegenständen (z. B. Katalysatoren, Werkzeuge, Ersatzreifen usw.)

- Schäden an Schlössern, Polstern und Innenraum des Fahrzeugs.

- Verlust oder Bruch von Schlüsseln oder Fernbedienungen.

SCHADEN

Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Kosten verantwortlich, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug nicht im gleichen Betriebs-, Innen- und Außenreinigungs-, Wartungs- und Blechzustand zurückgegeben wird, wie es zum Zeitpunkt der Lieferung erhalten wurde, sowie für alle dadurch entstandenen Schäden des Fahrzeugs. während der Mietzeit, für den vollständigen oder teilweisen Diebstahl desselben und für Schäden, die sich aus Vertragsverletzungen ergeben, mit Ausnahme der Haftungsbeschränkungen und der optionalen Deckung, die Sie zusätzlich zu dem, was sich aus der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen ergibt, abgeschlossen haben in Angelegenheiten, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.

Werden die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen vereinbart und kommt es zu einem Schadensfall, so gelten diese Beschränkungen in den unten genannten Fällen nicht; in diesen Fällen haftet der Mieter in vollem Umfang für den verursachten Schaden:

- Schäden und Verluste, die von ihm oder den Personen verursacht werden, für die er einstehen muss

- In Fällen, in denen der Mieter den beschreibenden Teil des Unfallgeschehens und/oder einen Teil der freundlichen Erklärung nicht, verspätet oder unvollständig abliefert oder falsche Angaben und Angaben enthält.

- Bei Unterlassung der in den Klauseln vorgesehenen Pflicht zur Hilfeleistung oder Unterlassung der Verpflichtung, die Polizeipräsenz anzufordern, es sei denn, dass der Schaden ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurde.

- Für den Fall, dass die Schadensursache ein unberechtigter Fahrer ist

- Im Falle eines Verstoßes gegen die Verbote der ausdrücklichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Reparaturkosten, für die der Mieter aufkommen muss, sind in der Schadenstabelle aufgeführt, die dem Kunden auf Anfrage jederzeit zur Verfügung steht. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit werden die Reparaturkosten von dem unabhängigen und amtlichen Sachverständigen berechnet, der zu diesem Zweck vom Vermieter ausgewählt wird, oder von einem anderen Sachverständigen, der im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien ausgewählt wird. Der so ermittelte Betrag, gegebenenfalls die Höhe des Selbstbehalts, wird vom Mieter zusammen mit der Verwaltungsgebühr für die Verwaltung der Schadensakten und dem Betrag des Fotogutachtens eingefordert, deren Beträge im Dokument „Liste der Nebenkosten“ aufgeführt sind . Der Mieter hat das Recht, eine Kopie des Gutachtens zu erhalten. Für den Fall, dass die Kosten auf diese Weise nicht ermittelt werden können, werden sie durch das Budget der Reparaturwerkstatt festgelegt. Die Höhe der vom Leasingnehmer zu zahlenden Entschädigung für einen Totalschaden entspricht dem Marktwert vor der fachmännischen Begutachtung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadensfalls. Der Vermieter ist berechtigt, Folgeschäden (u.a. Abschleppwagen, Gutachten, Anwaltskosten etc.) und entgangenen Gewinn aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit des Fahrzeugs geltend zu machen. Die maximale Haftung des Mieters beläuft sich auf den Marktwert des Fahrzeugs, gemäß dem Höchstpreis, der im zum Zeitpunkt des Vorfalls geltenden Ganvam-Leitfaden festgelegt ist.

KRAFTSTOFF

Der Kraftstofftank wird in den meisten Fällen VOLL an den Kunden geliefert. In jedem Fall muss der Kunde das Fahrzeug mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgeben, mit dem es entnommen wurde. Wenn der Kunde das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgibt, wird ihm der Preis der der Vermietungsstation am nächsten gelegenen Tankstelle in Rechnung gestellt, zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr von 30 € für die Zeit des Star-Personals. Rent a Car wurde für die Reise verwendet zum Auftanken.

Bei Fahrzeugen, die mit AD Blue ausgestattet sind, ist der Mieter dafür verantwortlich, dass der Tank ausreichend gefüllt ist, und haftet für etwaige Schäden, die durch Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, gegen Zahlung eines Aufpreises.

GELDBUSSEN

Sollte das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit mit einem Bußgeld belegt werden, ist der Vertragsnehmer für die Höhe des Bußgeldes verantwortlich, zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 40 € für die außerordentlichen Kosten erhoben, die dem Unternehmen durch die Übermittlung der Bußgelder entstehen die zuständige Stelle. Daten des Täters, für den Begriff „Bußgeldmanagement“. Der Mieter ist verpflichtet, STAR RENT A CAR die vollständigen Kreditkarteninformationen zur Verfügung zu stellen und ermächtigt den Vermieter, bei Inanspruchnahme des oben genannten Konzepts seine Karte zu belasten und die entsprechende Zahlung vorzunehmen.

UNFÄLLE, DIEBSTAHL, MELDEPFLICHT

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Feuers, Schadens durch Tiere oder Natureinwirkung und generell in jedem Schadensfall muss der Mieter oder Fahrer unverzüglich die Polizei oder die entsprechende Sicherheitsbehörde benachrichtigen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen um die Interessen des Vermieters zu wahren. Auch bei einem selbstverschuldeten und/oder ohne Einwirkung Dritter verursachten Unfall und insbesondere bei Beschädigung des Fahrzeugs ist die Polizei zu informieren.

bewegungsunfähig wird oder die Weiterfahrt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Ist eine Kontaktaufnahme mit der Polizei nicht möglich, muss der Mieter oder Fahrer die nächstgelegene Polizeidienststelle benachrichtigen.

Ebenso müssen Sie einen beschreibenden Unfallbericht (freundliche Erklärung) ausfüllen, unabhängig davon, ob Sie verantwortlich sind oder nicht, und mit oder ohne Beteiligung einer dritten Person.

Wenn eine Straftat begangen wird, es zu Personenschäden kommt und/oder die Schuld der Beteiligten geklärt werden soll, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich der Polizei zu melden.

Kommt es zu einem Unfall mit einer Gegenpartei, muss der Mieter die „Friendly Accident Declaration Report“ ausfüllen und dem Vermieter unverzüglich und in jedem Fall innerhalb einer Frist von höchstens 24 Stunden alle Einzelheiten des Unfalls mittels einer Kopie mitteilen Der Bericht wird im Original innerhalb von maximal 7 Tagen bei der Vermietungsstelle abgegeben. Verweigert der Gegner die Unterzeichnung einer einvernehmlichen Erklärung, muss der Mieter die Anwesenheit und Mitwirkung der Polizei anfordern und dem Vermieter eine Kopie der entsprechenden Erklärung zukommen lassen.

Ein Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs begründet nicht automatisch die Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs müssen Sie den Sachverhalt innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall dem Vermietungsbüro melden und das Original des Polizeiberichts vorlegen, außer in Fällen höherer Gewalt und in jedem Fall vor Ende der Miete zusammen mit dem Satz der Originalschlüssel des Fahrzeugs, was dem Vermieter das Recht einräumt, den Vertrag zu kündigen und die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen. Unabhängig von den zuvor vereinbarten Zahlungsbedingungen müssen Sie die gesamten ausstehenden Schulden begleichen. Der Leasingnehmer muss den Marktwert des Fahrzeugs bezahlen und dem Leasinggeber entgangenen Gewinn und Schaden ersetzen.

Dazu gehören Kosten, Gutachten und alle anderen Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können.

Der Mieter und die gemäß ANHANG zum Führen des Fahrzeugs berechtigten Personen nehmen an der vom Vermieter Star Rent a Car abgeschlossenen Haftpflichtversicherung teil. Das Vorliegen von Verletzungen muss den zuständigen Behörden gemeldet werden. Im Falle eines Unfalls und wann immer dies vernünftigerweise möglich ist, wird der Mieter das Fahrzeug nicht verlassen, ohne geeignete Maßnahmen zu seinem Schutz und zur Sicherung zu ergreifen. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erstatten und eine Kopie an den Vermieter senden. Der Mieter kann den Vermieter unter der Telefonnummer 607 62 69 05, der E-Mail-Adresse rentacarho@gmail.com oder der im ANHANG aufgeführten Steueradresse des Vermieters kontaktieren.

WARTUNG UND REPARATUR

Der Vermieter von STAR RENT A CAR übernimmt die normale mechanische Abnutzung des Fahrzeugs. Die Kosten für die Wartung und Reparatur von Pannen, die das Fahrzeug während der Mietzeit erleidet, gehen zu Lasten des Vermieters. Für den Fall, dass eine Reparatur oder Wartung erforderlich ist, muss der Mieter die Genehmigung des Vermieters STAR RENT A CAR für die Durchführung einholen und die entsprechende Rechnung auf den Namen des Vermieters zur Rückerstattung vorlegen.

DAUER, PREIS UND VERLÄNGERUNG DER MIETE

Wenn der Mieter nach Ablauf der Frist das Fahrzeug für einen längeren Zeitraum als im Vertrag vereinbart behalten möchte, muss er den Vermieter Star Rent a Car vor Vertragsende per Mobiltelefon 607 626 905 oder per E-Mail an rentacarho@gmail.com und holen Sie die Autorisierung ein und zahlen Sie den entsprechenden Betrag, der möglicherweise von der vom Mieter im ANHANG zum Mietvertrag angegebenen Kreditkartennummer abgebucht wird.

Die Mietdauer richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Dauer und wird auf der Grundlage von 24-Stunden-Zeiträumen ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abgerechnet. Es gilt eine Kulanzzeit von 60 Minuten, darüber hinaus wird ein zusätzlicher Miettag zum jeweils gültigen Preis gemäß dem aktuellen allgemeinen Tarif in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zu dem im Mietvertrag vereinbarten Datum, Uhrzeit und Ort an den Vermieter zurückzugeben. Für die Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen als dem ursprünglich vereinbarten Ort können zusätzliche Kosten gemäß dem aktuellen allgemeinen Tarif anfallen. Die Miete gilt erst dann als beendet, wenn das Fahrzeug samt Schlüssel an den Vermieter übergeben wurde.

Der Mietpreis ist der im Mietvertrag angegebene Preis und wird auf der Grundlage des aktuellen allgemeinen Tarifs (in Bezug auf Dienstleistungen, Steuern und Versicherungen und/oder optionale Befreiungen) und dem mit dem Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung vereinbarten Preis ermittelt , entsprechend dem gewählten Tarif. Darin enthalten sind die Kosten für die obligatorische Kfz-Versicherung und die ergänzende Haftpflichtversicherung sowie die entsprechenden Steuern. Nicht enthalten sind die Kosten für Versicherungen und optionale Extras, deren Beauftragung durch den Mieter ggf. ausdrücklich erfolgen muss; in diesem Fall werden die dem Mieter für solche Konzepte in Rechnung gestellten Preise zum Gesamtmietpreis hinzugerechnet. Im Falle einer Nichtzahlung während der Laufzeit des Vertrages kann der Vermieter den Vertrag kündigen, indem er dem Mieter seine Entscheidung mitteilt, die Laufzeit dieses Vertrages nicht fortzusetzen.

In keinem Fall kann der garantierte oder zu Beginn der Miete als Kaution gezahlte Betrag für eine Verlängerung der Miete verwendet werden. Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug für einen längeren Zeitraum als ursprünglich vereinbart behalten möchte, verpflichtet sich der Mieter, zuvor eine schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen und den Betrag der zusätzlichen Kaution für diese Verlängerung unverzüglich zu zahlen, wobei der jeweils gültige Preis gilt auf den Mietverlängerungszeitraum, der im aktuellen allgemeinen Tarif angegeben ist.

STORNIERUNG

Der KUNDE kann die Reservierung unter Berücksichtigung der folgenden Informationen stornieren:

- Weniger als 48 Stunden vor dem vom Kunden gewählten Mietbeginn: Strafe in Höhe von 100 % des für die Reservierung gezahlten Betrags

- Zum Zeitpunkt der Fahrzeuganfrage erhalten Sie eine E-Mail mit den Reservierungsdetails, bis Sie diese per SMS oder Telefon bestätigen.

STAR RENT A CAR behält sich das Recht vor, die Reservierung vor der Lieferung des Fahrzeugs zu stornieren und/oder den Vertrag vorzeitig mit sofortiger Wirkung und ohne diesbezügliche Entschädigung des Kunden zu kündigen.

Star Rent a Car behält sich das Recht vor, die Lieferung des Fahrzeugs zu stornieren, wenn Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen oder dieser in der Vergangenheit Zahlungsausfälle oder schwerwiegende Zwischenfälle mit Star Rent a Car hatte. Ebenso kann Star Rent a Car die Lieferung des Fahrzeugs ablehnen Miete, wenn davon ausgegangen wird, dass der Fahrer betrunken ist oder unter einer anderen Art von Betäubungsmitteln steht, die das Führen des Fahrzeugs einschränken könnten

STAR RENT A CAR hält das Fahrzeug und die Reservierungsbedingungen bis 2 Stunden nach dem in der Reservierung vereinbarten Zeitpunkt für den Kunden bereit. Nach Ablauf dieser Kulanzfrist übernimmt STAR RENT A CAR keine Garantie für die Verfügbarkeit des Fahrzeugs oder die Bedingungen der Reservierung. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der angegebenen Frist entfernt, führt dies zum vollständigen Verlust des als Reservierung gezahlten Betrags.

Bürgschaft oder Kaution

Um für den Erfolg und die Erfüllung der vom Kunden übernommenen Verpflichtungen verantwortlich zu sein, muss der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags eine Kaution oder Kaution hinterlegen. Diese Kaution wird bei Beendigung oder Beendigung des Vertrags zurückerstattet, sobald der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs überprüft wurde und sichergestellt wurde, dass der Kunde mit den übrigen Zahlungen, zu denen er verpflichtet ist, wie z Mieten, Treibstoff und Selbstbeteiligung. Kilometer. Im Falle von Mängeln oder der Nichteinhaltung einer vom Kunden übernommenen Zahlungsverpflichtung behält Taxi Huércal-Overa SLU den gelieferten Betrag als Anzahlung bis zur Höhe des Betrags, der zur vollständigen Begleichung der Schulden erforderlich ist. In keinem Fall dient diese Anzahlung als Bezahlung für die Verlängerung des Mietvertrages. Der Kunde kann die Tabelle der Kautionen und Selbstbeteiligungen in jedem der Star Rent a Car-Vermietungsbüros oder unter www.starrentacar.es einsehen.

ZUSÄTZLICHE KOSTEN

• UNVOLLSTÄNDIGE BETANKUNG: Der Kraftstoff, der im Leasingfahrzeug zum Zeitpunkt seiner Rückgabe nicht getankt wurde, sowie die Kosten für den Betankungsservice für diesen Kraftstoff. 30 € + Treibstoffmenge.

• FALSCHE BETANKUNG: Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Betrag für die Übergabe und/oder Reparatur von Schäden am Fahrzeug zu zahlen, die durch die Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff verursacht wurden, sowie den Betrag für die neue Kraftstoffbetankung + 30 € für den neuen Tankservice.

• Bußgelder und Sanktionen: Der Betrag, der den Bußgeldern für jeden Verstoß gegen die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere gegen die Straßenverkehrsordnung, entspricht, die dem Mieter bei der Nutzung des Fahrzeugs entstehen, sowie Zuschläge für verspätete Zahlungen des Mieters. und die gerichtliche oder außergerichtliche Kosten, die dem Vermieter dadurch entstehen. Ebenso muss der Mieter einen bestimmten Betrag für die Bußgeldverwaltung zahlen.

• DUPLIKAT/VERSAND VON SCHLÜSSELN: Die Kosten für die Beschaffung eines Duplikats und/oder den Versand des Fahrzeugschlüsselsatzes an die entsprechende Niederlassung, im Falle von Verlust, Bruch, Übergabe der Fahrzeugschlüssel an eine andere Niederlassung als der tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs oder jede andere Situation, in der das Fahrzeug aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, lahmgelegt ist. Ebenso kann der Mietpreis für einen zusätzlichen Tag für die Kosten des Fahrzeugstillstands berechnet werden, der jeweils durch einen der oben genannten Vorfälle verursacht wurde.

• VERLUST VON ZUBEHÖR UND REIFEN: Kosten für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zubehörteile wie Dreiecke, Westen oder Reifen.

• VERLUST DER DOKUMENTATION: Kosten für den Ersatz der Fahrzeugpapiere im Falle ihres Verschwindens (beglaubigte Fotokopie der Verkehrserlaubnis, beglaubigte Fotokopie des technischen Datenblatts des Fahrzeugs und der Kfz-Versicherung/Grüne Karte).

• SPEZIELLE ODER AUßERORDENTLICHE REINIGUNG: Kosten, die sich aus der Lieferung des Fahrzeugs in einem solchen Zustand ergeben, dass eine spezielle Reinigung oder der Einsatz eines Reinigungsunternehmens, das eine außerordentliche Reinigung durchführt, erforderlich ist.

- Normale Reinigung: von 40 € bis 60 €

- Rauchen oder außerordentliche Reinigung: von 60 € bis 150 €

• AUSTAUSCH DER BESCHILDERUNG: Die Gebühr für den Austausch und die Anbringung der Werbebeschilderung des Vermieters auf Lastkraftwagen, bei denen diese während der Mietdauer beschädigt oder entfernt wurde. (Von 50 bis 2.500€)

• Beschlagnahmung des Fahrzeugs: Die Kosten, die sich aus der Übertragung aufgrund der Beschlagnahme des Fahrzeugs ergeben, sowie die entsprechenden Verwaltungssanktionen.

Die Zahlung der genannten Beträge muss per Kredit-/Debitkarte oder in bar erfolgen. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte, die auf einem Bankkonto in einer anderen Währung als der der EU-Staaten geführt wird, stellt der Vermieter die Rechnung in der Währung dieses Bankkontos aus. Alle Gebühren unterliegen der jeweils geltenden Steuer. In Spanien gelten folgende Steuern: Halbinsel und Balearen: Mehrwertsteuer 21 %.

STANDORTSYSTEM DURCH (GPS)

Das Leasingfahrzeug ist mit einem Satellitenortungssystem (GPS) ausgestattet, das während der gesamten Vertragslaufzeit in Betrieb ist und dessen Manipulation dem Leasingnehmer in jedem Fall ausdrücklich untersagt ist.

Jede Manipulation und/oder jeder Vorfall, den der Vermieter im (GPS) des geleasten Fahrzeugs feststellt, führt zur Kündigung des Vertrages. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter etwaige Schäden zu ersetzen, die durch Manipulation und/oder Vorkommnisse am GPS-System entstanden sind.

Der Mieter weiß und akzeptiert, dass das Fahrzeug möglicherweise mit einem Ortungsgerät zur Ortung mithilfe von GPS-Signalen ausgestattet ist. Das Fahrzeug kann im Falle von Diebstahl, Raub, Unterschlagung oder anderen Vorkommnissen, die als unsachgemäße Nutzung gelten, geortet werden.

ZAHLUNGSARTEN

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 60.1. d von RDL 1/2007 wird berichtet, dass die möglichen Zahlungsmittel die folgenden sein werden:

- Reservierung über das Internet: Kredit-/Debitkarte.

- Reservierung/Vertrag persönlich im Büro: Bargeld (im Rahmen der gesetzlich festgelegten Grenzen) und/oder Kredit-/Debitkarte.

- Einzahlungen: immer mit Kredit-/Debitkarte.

In keinem Fall darf eine Miete beginnen, die nicht bereits bezahlt wurde. Am Ende der Miete begleicht der Kunde ggf. ausstehende Zahlungen (zu viel gefahrene Kilometer, Kraftstoffstand usw.).

Star Rent a Car akzeptiert gängige Kreditkarten wie Amex, Visa, Diners, Mastercard usw.

ZAHLUNG FÄLLIG

Der im Mietvertrag angegebene Mietpreis sowie etwaige Deckungen, Haftungsbeschränkungen, Zusatzausrüstung, Zusatzleistungen, anfallende Steuern und Gebühren sind bei Mietbeginn fällig und zu zahlen. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen erfolgt der Ablauf immer zu Beginn jedes Zeitraums. Bei Reservierungen mit Prepaid-Tarif wird der Mietpreis sowie die anderen vereinbarten Beträge bei der Reservierung bezahlt und über das gültige Zahlungsmittel abgebucht, das der Mieter in der Reservierung mitteilt.

Der Mieter gerät am Tag nach Ablauf der entsprechenden Zahlungsverpflichtung in Verzug, ohne dass es hierfür einer Forderung bedarf. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter zusätzlich zu dem geschuldeten Betrag, zuzüglich drei Prozentpunkte auf der Grundlage des gesetzlichen Zinssatzes, die Kosten verlangen, die ihm durch die Geltendmachung des geschuldeten Betrags entstanden sind und die sich aus dem abgeschlossenen Vertrag ergeben.

Der Mieter ermächtigt den Vermieter und seinen Inkassobeauftragten unwiderruflich, alle Beträge und Gebühren, die sich aus der Vermietung ergeben, von den bei Abschluss des Mietvertrags vorgelegten oder nachträglich vom Mieter bereitgestellten Zahlungsmitteln gemäß geltendem Recht abzuziehen des Fahrzeugs und alle weiteren Rechte im Zusammenhang mit dem Mietvertrag, sowohl diejenigen, die im Mietvertrag enthalten sind, als auch diejenigen, die gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen und der Liste der Nebenkosten kalkulierbar sind. Die entsprechende Vollmacht muss der Mieter dem Vermieter mittels einer auf seinen Namen ausgestellten Bankkarte erteilen.

ENTSCHLIESSUNG BEI NICHTEINHALTUNG

Der Star Rent a Car-Mieter verpflichtet sich, jede einzelne dieser Klauseln einzuhalten und stimmt zu, dass die Nichteinhaltung einer dieser Klauseln dazu führen kann, dass der Star Rent a Car-Vermieter den Mietvertrag ohne vorherige Aufforderung für beendet erklärt /oder Bekanntmachung. jeglicher Teil davon, wobei der erste für jede einzelne der Verpflichtungen verantwortlich ist, die er mit der Unterzeichnung dieses Dokuments übernommen hat.

Beide Parteien vereinbaren, sich den Gerichten von Huércal-Overa (Almería) zu unterwerfen. Und zur Erinnerung: Sie unterzeichnen diesen Mietvertrag in zweifacher Ausfertigung und zu einem einzigen Zweck an dem im Vertrag angegebenen Datum und Ort.

KUNDENSERVICE UND BESCHWERDEN

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 60.1. Laut RDL 1/2007 können Verbraucher ihre Beschwerden an jede unserer Delegationen richten. Der Kunde findet die verschiedenen Adressen, Telefonnummern und E-Mails im Abschnitt KONTAKT der Website www.starrentacar.es. Taxi Huércal-Overa S.L.U stellt den Kunden das entsprechende Anspruchsformularmodell zur Verfügung.

In jedem Fall können Sie sich bei Zweifeln oder Beschwerden wie folgt an unseren Kundenservice wenden:

- Per E-Mail an die Adresse rentacarho@gmail.com

- Per Post: Star Rent a Car, Avda/ Felipe VI 43, 04600 Huércal-Overa, Almería

- Per Telefon unter +34 950 205 774 oder Mobil 607 626 905

 

Ausschluss des Widerrufsrechts: Gemäß Artikel 103 Abschnitt „l“ des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November, mit dem der konsolidierte Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderen ergänzenden Gesetzen genehmigt wird, gilt die Das Widerrufsrecht des Kunden besteht nicht, d. h. es ist dem Kunden nicht möglich, seine Willenserklärung zum Abschluss des Mietvertrages zu widerrufen.

RICHTLINIEN ZUM SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN UND KOMMERZIELLE KOMMUNIKATION

Sehr geehrter Kunde, hiermit und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) informieren wir Sie im Folgenden ausführlich über die Verarbeitung von persönliche Daten:

- Verantwortlich für die Verarbeitung: Ihre Daten werden Teil einer Datei von Taxi Huércal-Overa S.L.U. mit der CIF/NIF-Nummer: B04903811 und der Steueradresse: Avda. Felipe VI 43, 04600 – Huércal-Overa (Almeria).

- Zweck der Verarbeitung: Entwicklung und Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Vertrag oder der rechtlichen Geschäftsbeziehung, die Sie mit Taxi Huércal-Overa S.L.U. verbindet.

- Datenspeicherung: Ihre Daten werden für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gespeichert.

- Legitimation: Die Legitimität der Erhebung Ihrer Daten basiert auf dem unterzeichneten Vertrag oder auf Ihrer rechtlichen Geschäftsbeziehung mit Taxi Huércal-Overa S.L.U.

- Empfänger: Ihre Daten werden nicht für andere als die oben beschriebenen Zwecke weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Sie können jedoch an Dienstleister weitergegeben werden, die vertraglich mit dem Verarbeitungsauftrag von Taxi Huércal-Overa S.L.U. verbunden sind.

- Rechte: Sie können Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten ausüben, wenn bestimmte Umstände eintreten. In diesem Fall werden diese nur zur Erfüllung der gesetzlich festgelegten Verpflichtungen gespeichert.

Um die oben beschriebenen Rechte auszuüben, müssen Sie sich an Taxi Huércal-Overa S.L.U. wenden, mit CIF/NIF-Nummer: B04903811 und eingetragenem Sitz in: Avda. Felipe VI 43, 04600 – Huércal-Overa (Almeria).

Ebenso informieren wir Sie darüber, dass die spanische Datenschutzbehörde die zuständige Stelle ist, die für den Schutz dieser Rechte verantwortlich ist. Um die Daten auf dem neuesten Stand zu halten, muss der Kunde alle bei ihm eintretenden Änderungen mitteilen.

Ich bin damit einverstanden, dass STAR RENT A CAR mir informative Mitteilungen per E-Mail, SMS oder Instant-Messaging-Systeme wie WhatsApp sendet, um mich über die Entwicklung der Aktivitäten der vertraglich vereinbarten Dienstleistung auf dem Laufenden zu halten.

Ich akzeptiere und fordere ausdrücklich den Erhalt kommerzieller Mitteilungen von STAR RENT A CAR auf elektronischem Weg (E-Mail, WhatsApp, SMS) über Produkte, Dienstleistungen, Werbeaktionen und Angebote an, die für mich von Interesse sind.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag wird auf Spanisch formalisiert und unterzeichnet und unterliegt den spanischen Vorschriften und der Gerichtsbarkeit. Allerdings teilt der Vermieter dem unterzeichnenden Mieter gemäß den Bestimmungen von Artikel 38 des Gesetzes 16/1987 und des Gesetzes 30 vom Juli über die Regelung des Landtransports vor Beginn der Dienstleistung seinen ausdrücklichen Wunsch mit, dies nicht zu tun Schlichtungsstellen zu transportieren. Für etwaige Unstimmigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterwerfen sich die Parteien ausdrücklich der jeweils zuständigen Gerichtsbarkeit des Ortes, an dem der Vertrag geschlossen wird.



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